Online-Nachricht - Montag, 30.09.2019

Sozialrecht | Höhere Regelsätze ab 2020 (Bundesregierung)

Ab erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1,88 Prozent mehr Geld. Das Bundeskabinett hat einer entsprechenden Erhöhung zugestimmt.

Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für ältere Kinder und Jugendliche. Sie erhöhen sich um jeweils sechs Euro auf 308 und 328 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren erhöht sich der Satz um fünf Euro auf dann 250 Euro.

Regelbedarfe werden jährlich fortgeschrieben: Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.

Hinweis:

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Weitere Informationen und Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 18.9.2019 (il)

Fundstelle(n):
NWB RAAAH-31479