Erfüllungsrückstand aus Nachbetreuungsverpflichtungen, Vervielfältiger, Bewertung
Leitsatz
1) Für Nachbetreuungsleistungen aus einer Verpflichtung zur Wartung und Instandhaltung von Werkzeugen für die Produktion von
Zulieferteilen, die am Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht sind, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
zu passivieren.
2) Bei der Berechnung der Rückstellungshöhe ist der Vervielfältiger laut Tabelle 2 des BStBl
I 2005, 699 für die Jahre 1-5 anzuwenden.
3) Eine Rückstellung wegen Nachbetreuungsverpflichtung ist als Sachleistungsverpflichtung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b
EStG mit den Einzelkosten und den Gemeinkosten zu bewerten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 1/2020 S. 5 DStZ 2019 S. 774 Nr. 21 EFG 2019 S. 1682 Nr. 20 EStB 2020 S. 29 Nr. 1 KÖSDI 2019 S. 21506 Nr. 12 XAAAH-31451
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