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BFH 23.07.2019 IX R 28/18, NWB 40/2019 S. 2907

Einkommensteuer | Grundstücksenteignung stellt kein privates Veräußerungsgeschäft dar

Eine Anschaffung bzw. Veräußerung i. S. des § 23 EStG liegt nicht vor, wenn der Verlust des Eigentums am Grundstück ohne maßgeblichen Einfluss des Steuerpflichtigen stattfindet. Ein Entzug des Eigentums durch Sonderungsbescheid nach dem Bodensonderungsgesetz ist danach laut keine Veräußerung i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.

Einordnung:

Das Urteil klärt die im Schrifttum hochumstrittene Rechtsfrage zu den Begriffen der Anschaffung und Veräußerung bei privaten Veräußerungsgeschäften.

Sachverhalt:

Streitig war, ob der Kläger aufgrund einer durch Sonderungsbescheid angeordneten Übertragung eines ihm gehörenden Grundstücks auf die Stadt den Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts i. S. des § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG verwirklicht hat. Das Finanzamt unterlag sowohl vor dem Finanzgericht als auch beim BF...

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