Klausur-Leitfaden Abgabenordnung
3. Aufl. 2019
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V. Typische allgemeine AO-Probleme in der Fallbearbeitung
Untersucht man die Korrektur fehlerhafter (= rechtswidriger) Steuerbescheide im Einspruchs-verfahren (siehe oben Kap. III.) oder aufgrund von Korrekturvorschriften (siehe oben Kap. IV.) sind oft weitere (allgemeine) AO-Probleme zu erörtern. Dabei handelt es sich insbesondere um Fragen der Wirksamkeit von Bescheiden, des Verhältnisses zwischen Feststellungsbescheid und Steuerbescheid und der (Berechnung der) Festsetzungsverjährung. In den letzten zehn Jahren entfielen auf solche Themen über ein Drittel aller in AO zu erzielenden Punkte. Sie waren in sieben der letzten zehn AO-Klausuren zu untersuchen.
1. Wirksamkeit von Bescheiden
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Prüfungsschema: Wirksamkeit eines VA (Bescheids) |
Ein unwirksamer VA entfaltet keine Rechtswirkung. Er ist ein „Nichtakt“, d. h. rechtlich ein Nullum. Ist ein Bescheid aufgrund eines Bekanntgabefehlers oder eines besonders schwerwiegenden Fehlers i. S. des § 125 AO unwirksam, wird das FA den Bescheid (unter Vermeidung des Fehlers) erneut erlassen. Dies ...