Klausur-Leitfaden Abgabenordnung
3. Aufl. 2019
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II. Die Bearbeitung von AO-Klausuren im Gutachtenstil
1. Grundlagen der Rechtsanwendung (Subsumtion)
Die AO-Klausur ist eine Rechtsklausur, in der die von Ihnen geforderte Leistung darin besteht, Gesetze (also Rechtsnormen, vgl. § 4 AO) auf die vorgegebenen Sachverhalte anzuwenden.
Diese Rechtsanwendung erfolgt in AO-Klausuren i. d. R. im Gutachtenstil. Beim Gutachtenstil handelt es sich weniger um eine Stilfrage, als um eine bestimmte Methode, Fälle zu lösen, d. h. Falllösungen aufzubauen. Im Gegensatz zum Urteil (z. B. eines FG oder des BFH) wird beim Gutachtenstil erst die Begründung dargestellt und erst am Ende das Ergebnis.
Kennzeichnend für den Gutachtenstil ist die Subsumtion: Es wird geprüft, ob der in der Klausur vorgegebene Sachverhalt die einzelnen Rechtsvoraussetzungen der Rechtsnorm, die untersucht wird, erfüllt.
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Prüfungsschema: Rechtsanwendung (Subsumtion) |
Liegen die Voraussetzungen unproblematisch vor oder nicht vor, wird dies kurz dargestellt.
Ist es dagegen problematisch, ob eine Voraussetzung gegeben ist, wird dies nach Maßgabe des obigen Schemas (unter II.1) ausführlich dargestellt. Wichtig ist dabei nicht die sklavische Einhaltung des Schemas, sondern die stichhaltige Begründung, ...