Online-Nachricht - Montag, 23.09.2019

Grundsteuerreform | Kompromissvorschlag zur grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage (Beirat)

Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF hat eine Kurzstellungnahme vorgelegt, in der eine Kompromisslösung zwischen Flächen- und Wertmodellen skizziert wird.

Danach sollte zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage erstens der Grundstückswert erfasst werden, weil sich die kommunalen Leistungen in den Grundstückswerten ausdrücken.

Zweitens sollte die Wohn- und Nutzfläche berücksichtigt werden, um die Intensität der Nutzung zu erfassen. Die Wohn- und Nutzfläche ist hierbei ein pauschalierender Indikator der Zahl der Einwohner oder der gewerblichen Nutzung. Eine individuelle Verkehrswertbestimmung der Immobilien ist nicht erforderlich.

Für die Reform der Grundsteuer würde dies bedeuten, dass eine Kombination von Bodenrichtwert, Grundstücksfläche und Wohn- und Nutzfläche heranzuziehen ist.

Um ein angemessenes Verhältnis der Komponenten sicherzustellen, kann folgende Formel verwendet werden:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bemessungsgrundlage =
Grundstücksfläche × Bodenrichtwert
(pro qm)
+
Wohn- und Nutzfläche × Baukostenindex
(pro qm).

Hinweis:

Weitere Infos zum Thema sowie die Kurzstellungnahme selbst hat das BMF auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB KAAAH-30735