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FG Münster Urteil v. - 2 K 3686/18 E

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Satz 1; EStG § 21

Werbungskosten

Aufwendungen für ein Grundstück als Werbungskosten bei den Mieteinkünften aus einem benachbarten Grundstück

Leitsatz

1) Stehen Ausgaben in mehreren Veranlassungszusammenhängen ist – wenn eine anteilige Zuordnung nicht möglich ist – der vorrangige Veranlassungszusammenhang maßgebend.

2) Bei den Einkünften aus § 21 EStG ist dabei zu berücksichtigen, dass die Vermietungs- bzw. Verpachtungstätigkeit stets objektbezogen zu beurteilen ist.

3) Besteht ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang einer Schadenersatzleistung mit der Vermietung eines Grundstücks bleibt ein daneben bestehender Zusammenhang mit einer noch nicht konkret geplanten Vermietung einer Nachbarparzelle unberücksichtigt.

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 8 Nr. 47
DStRE 2019 S. 1515 Nr. 24
VAAAH-30727

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FG Münster, Urteil v. 13.08.2019 - 2 K 3686/18 E

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