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BFH 14.05.2019 VIII R 31/16, StuB 18/2019 S. 724

Pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 InvStG

Die pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG, die vom Stpfl. durch den Nachweis der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nach § 6 Abs. 2 InvStG abgewendet werden kann, verstößt nicht gegen Unionsrecht und ist auch mit dem Grundgesetz vereinbar (Bezug: § 6 Abs. 1, § 22a Abs. 2 InvStG).

Praxishinweise

(1) Mit Wirkung ab dem ist das Investmentsteuergesetz (InvStG) grundlegend neugefasst worden. Die vorherige, im Urteilsfall noch maßgebliche Fassung des InvStG vom (BGBl 2003 I S. 2676, 2724) ist mit Wirkung vom außer Kraft getreten. Im Urteilsfall hatte die Vorinstanz (FG Düsseldorf) mit Beschluss vom - 16 K 3383/10 F NWB TAAAE-14687 ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, ob die pauschale Besteuerung von Erträgen aus sog. „intransparenten“ (inländischen und) ausländischen...

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