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WP Praxis 10/2019 S. 298

Berufsaufsichtliche Maßnahmen der APAS im Jahr 2019

Mit Stand hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) von ihr im Jahr 2019 gegen Berufsangehörige gerichtete Maßnahmen, Bußgeldentscheidungen und strafgerichtliche Verurteilungen nach § 69 WPO bekannt gemacht.

Danach verhängte die APAS im Jahr 2019 elf Maßnahmen. Alle richteten sich gegen natürliche Personen, zwei davon als gesetzliche Vertreter einer Berufsgesellschaft. Verhängt wurden ausnahmslos Rügen. Drei Rügen wurden mit einer Geldbuße verbunden, davon eine in Höhe von 2.000 € und zwei in Höhe von je 5.000 €. Geahndet wurden Nichtbeanstandung von Rechnungslegungsfehlern und mangelhafte Prüfungsdurchführung (in acht Fällen) oder mangelhafte Prüfungsdurchführung, fehlende Befugnis zur Durchführung einer Abschlussprüfung/verspätete Qualitätskontrolle und Nichtbeanstandung fehlender ...

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