5 vor Mündliche Prüfung

6. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69826-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-63866-4

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5 vor Mündliche Prüfung (6. Auflage)

VIII. Anhang

282 [i]§ 6 BibuchhFPrVAuszug aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin (BilanzbuchhalterprüfungsverordnungBibuchhFPrV)

§ 6 Mündliche Prüfung

(1) Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.

(2) Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.

(3) In der mündlichen Prüfung soll der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, angemessen und sachgerecht zu kommunizieren und Fachinhalte zu präsentieren.

(4) Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem sich unmittelbar anschließenden Fachgespräch.

(5) In der Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wählt selbst ein Thema für die Präsentation; das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswe...

5 vor Mündliche Prüfung

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