5 vor Mündliche Prüfung
6. Aufl. 2019
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Vorwort zur 6. Auflage
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin ist am in neuer Fassung in Kraft getreten.
Die mündliche Prüfung besteht jetzt aus einer Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch. Dabei gelten insbesondere folgende wesentliche Regelungen:
▶Es gibt keine Ergänzungsprüfungen mehr. Eine nicht ausreichende schriftliche Leistung kann durch eine mündliche Prüfung nicht mehr ausgeglichen werden. Wer in der schriftlichen Prüfung weniger als 50 Punkte erreicht hat, wird zur mündlichen Prüfung nicht zugelassen.
▶Das Thema der Präsentation kann selbst gewählt werden. Es muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen und ein komplexes betriebliches Problem behandeln.
▶Die Präsentation kann zu Hause vorbereitet werden.
▶In das Fachgespräch können Themen aus allen Handlungsbereichen einbezogen werden.
▶Die Gesamtnote der Prüfung setzt sich gleichwertig aus der Punktbewertung der schriftlichen und der mündlichen Leistung zusammen.
Die Praxis zeigt, dass die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung bereits bei Lehrgangsbeginn anfängt:
▶Je länger die Vorbereitungszeit, desto ef...