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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2414/17 EFG 2019 S. 1702 Nr. 20

Gesetze: UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1; InsO § 95 Abs. 1 ; InsO § 96 Abs. 1 ; AO § 37 Abs. 2 ; AO § 218 Abs. 2 ; AO § 226 Abs. 1; BGB § 387

Keine Unzulässigkeit einer Aufrechnung mit einem umsatzsteuerlichen Erstattungsanspruch aufgrund § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG aus offenen Forderungen des Unternehmens aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung wegen § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Leitsatz

Die offenen Forderungen des Unternehmens zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung sind umsatzsteuerlich rechtlich uneinbringlich geworden und die Umsatzsteuer ist nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu berichtigen. Dieser Erstattungsanspruch entsteht in der juristischen Sekunde vor der Insolvenzeröffnung, so dass eine Aufrechnung damit unabhängig von dem Zeitpunkt der korrigierten Festsetzung zulässig ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/PR 2020 S. 6 Nr. 8
EFG 2019 S. 1702 Nr. 20
EAAAH-30293

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.01.2019 - 5 K 2414/17

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