Keine Unzulässigkeit einer Aufrechnung
mit einem umsatzsteuerlichen Erstattungsanspruch aufgrund § 17 Abs.
2 Nr. 1 UStG aus offenen Forderungen des Unternehmens aus der Zeit
vor der Insolvenzeröffnung wegen § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Leitsatz
Die
offenen Forderungen des Unternehmens zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung
sind umsatzsteuerlich rechtlich uneinbringlich geworden und die
Umsatzsteuer ist nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu berichtigen. Dieser
Erstattungsanspruch entsteht in der juristischen Sekunde vor der
Insolvenzeröffnung, so dass eine Aufrechnung damit unabhängig von dem
Zeitpunkt der korrigierten Festsetzung zulässig ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/PR 2020 S. 6 Nr. 8 EFG 2019 S. 1702 Nr. 20 EAAAH-30293
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.01.2019 - 5 K 2414/17
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