Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung bei
Beteiligung an gewerblich geprägten Personengesellschaften
Leitsatz
Ist
eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eigenen Grundbesitz
verwaltet und nutzt, Mitunternehmerin einer anderen gewerblich geprägten
Personengesellschaft (Beteiligungsgesellschaft), so ist die erweiterte
Kürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch dann nicht zu gewähren,
wenn die Beteiligungsgesellschaft inaktiv ist und nicht über das Stadium
der Vorbereitung eines eigenen Geschäftsbetriebs (hier ebenfalls
Nutzung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes) hinauskommt.
Fundstelle(n): BB 2019 S. 2582 Nr. 44 DStR 2019 S. 8 Nr. 43 DStRE 2019 S. 1334 Nr. 21 StB 2019 S. 363 Nr. 12 PAAAH-30285
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 25.06.2019 - 2 K 235/16
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