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NWB Nr. 38 vom Seite 2760

BFH: Keine erweiterte Kürzung für Grundbesitz i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Jürgen Dräger und Dr. Katrin Dorn

Mit den Urteilen v. - III R 36/15 ( NWB BAAAH-29637), III R 5/18 (NWB CAAAH-29628) und III R 6/18 (NWB MAAAH-29629) hat der BFH klargestellt, dass eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausscheidet, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH mit dem Grundstück Betriebsvorrichtungen mitvermietet bzw. -verpachtet, auch wenn die Betriebsvorrichtungen nur einen geringen Teil des Anlagevermögens ausmachen oder auf die Betriebsvorrichtungen nur ein geringer Teil der Pacht entfällt.

Damit bestätigt der BFH die Entscheidung des (NWB MAAAE-96256) sowie die Entscheidungen des ( NWB FAAAH-12626) und 10 K 113/15. Diese hatten in den Streitfällen die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung für Grundbesitz aufgrund der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen (im Streitfall III R 36/17 Ausstattungsgegenstände in einem Hotelgebäude (Bierkellerkühlanlage, Kühlräume, Kühlmöbel für Theken- und Büfettanlagen), die als Betriebsvorrichtungen zu qualifizieren sind; im Fall III R 5/18 Autohaus mit Lackierkabinen; im Fall III R 6/18 Autohaus mit Portalwaschanlage, Hebebühnen, Druckluft-Kältetrockner und Werbet...

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