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FG Hessen 12.02.2019 1 K 384/17, BBK 21/2019 S. 1008

Umsatzsteuer | Umsatzsteuer bei Null-Prozent-Finanzierung

Bietet ein Einzelhändler seinen Kunden eine Null-Prozent-Finanzierung, die er über einen Rahmenvertrag mit der Finanzierungsbank gegen Zahlung an die Bank sicherstellt, so mindert diese Zahlung an die Bank nicht die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für den Warenverkauf.

Nach [i]Einheitliche Leistung dem Hessischen FG handelt es sich um eine einheitliche Leistung des Einzelhändlers, die aus der Warenlieferung und aus der Übernahme der Finanzierungskosten besteht. Für diese einheitliche Leistung zahlt der Kunde ein Gesamtentgelt in Gestalt des Warenverkaufspreises.

Für [i]Kein Preisunterschied aus Sicht des Kunden die Kunden ist der Preis identisch, unabhängig davon, ob sie sich für eine Null-Prozent-Finanzierung entscheiden oder den Kaufpreis in voller Höhe ohne Finanzierung entrichten; dieser Kaufpreis ist das Entgelt i. S. von § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG. Die Kun...

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