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BFH 11.04.2019 III R 36/15, BBK 19/2019 S. 910

Steuerrecht | Keine erweiterte Kürzung bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen ( § 9 Nr. 1 GewStG)

Eine GmbH, die ein Hotelgrundstück vermietet, erhält keine erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, wenn sie auch eine Bierkühlanlage, Kühlräume und Kühlmöbel für Theken- und Buffetanlagen mitvermietet. Denn hierbei handelt es sich um Betriebsvorrichtungen, die steuerlich nicht zum Grundbesitz i. S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gehören.

Betriebsvorrichtungen [i]Vorrichtungen befinden sich nur wegen des Betriebs auf dem Grundstück i. S. von § 68 BewG sind Vorrichtungen, mit denen unmittelbar ein Gewerbe betrieben wird und die nur wegen des Gewerbes zum Grundstück gehören. Die mitvermieteten Anlagen dienen dem Hotelbetrieb, da sie die Bewirtung der Hotelgäste mit kühlen Getränken und Nahrungsmitteln ermöglichen. Ohne den Betrieb eines Hotels würden sich diese Vorrichtungen nicht in dem Gebäude befinden.

Hinweis:

Unbeachtlich [i]Keine Bagatellgrenze war im Streitfall, dass nur 1,14 ...

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