Online-Nachricht - Montag, 09.09.2019

Cum/Ex-Geschäfte | 1,3 Milliarden Euro nicht erstattet (hib)

Im Zusammenhang mit Cum-Ex-Gestaltungen hat das BZSt der Erstattung von Kapitalertragsteuer für die Jahre 2006 bis 2011 in insgesamt 206 Antragsverfahren mit einem Erstattungsvolumen in Höhe von rund 1,25 Milliarden Euro nicht entsprochen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/12692) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 19/11912) mitteilt, bedeutet dies, dass in diesen Fällen Anträge aufgrund von andauernden Cum-Ex-Ermittlungen noch nicht beschieden, Anträge aufgrund bereits abgeschlossener Cum-Ex-Ermittlungen von den Antragstellern zurückgenommen oder vom BZSt abgelehnt wurden.

In vier Fallkomplexen mit insgesamt acht Erstattungsanträgen habe das BZSt Verständigungen geschlossen und Kapitalertragsteuer in Höhe von rund 54 Millionen Euro zurückerhalten.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist das Aufkommen aus der Abgeltungssteuer auf Zinsen und auf Veräußerungserträge seit 2009 drastisch zurückgegangen. Betrug dieses Aufkommen im Jahre 2009 noch 12,4 Milliarden Euro, so sank es bis 2018 auf rund 6,9 Milliarden Euro. Demgegenüber stieg in diesen Zeitraum die Kapitalertragsteuer auf Dividenden von rund 12,5 auf rund 23,2 Milliarden Euro.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 984 (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-29908