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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 1471/17

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3, EStG § 8, EStG § 11, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, InsO § 35, InsO § 129 Abs. 1, InsO § 38, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1

Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Betriebssteuern durch den Insolvenzverwalter führt zu gewerblichen Einkünften

Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit

Leitsatz

1. Die auf insolvenzrechtlicher Anfechtung beruhenden Rückzahlungen von Sozialversicherungsbeträgen durch die Krankenkasse sowie von Umsatzsteuer und Nebenleistungen durch das Finanzamt stellen Betriebseinnahmen des Insolvenzschuldners im Rahmen seiner ausgeübten gewerblichen Tätigkeit dar.

2. Die auf der Rückgewähr beruhende Einkommensteuer ist eine Masseverbindlichkeit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
CAAAH-29881

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Sächsisches FG, Urteil v. 16.05.2018 - 5 K 1471/17

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