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FG Bremen  v. - 2 K 13/19 (3)

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2, AO § 191 Abs. 1, InsO § 38, InsO § 80 Abs. 1

Nach Anerkennung von Umsatzsteuerforderungen zur Insolventabelle durch den Insolvenzverwalter einer GmbH keine Klagebefugnis des Geschäftsführers der GmbH in Bezug auf die Umsatzsteuerbescheide

Leitsatz

1. Hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH der Insolvenzverwalter auf Schätzung beruhende Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide als Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle anerkannt, so ist eine anschließend vom Geschäftsführer der GmbH im eigenen Namen und als Prozessstandschafter der GmbH eingelegte Klage auch dann mangels Klagebefugnis unzulässig, wenn der Geschäftsführer durch einen Haftungsbescheid im Hinblick auf die streitigen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide persönlich in Anspruch genommen worden ist.

2. Ein rein wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Steuerverfahrens genügt nicht, um eine Klagebefugnis zu begründen (vgl. , ZIP 2013 S.2080).

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2020 S. 23 Nr. 1
XAAAH-29874

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FG Bremen v. 14.06.2019 - 2 K 13/19 (3)

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