Online-Nachricht - Donnerstag, 05.09.2019

AußensteuerG | Einkünftekorrektur bei Teilwertabschreibungen I (BFH)

Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 DBA-China 1985) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Forderungsausbuchung oder -abschreibung (entgegen , BStBl II 2016, 258, und v. - I R 23/13, BStBl II 2016, 261: ; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Klägerin hatte eine Forderung gegenüber ihrer chinesischen Tochtergesellschaft. Die Forderung war unbesichert, eine Verzinsung war nicht vereinbart. Wegen anhaltender Wertlosigkeit der Forderung verzichtete die Klägerin auf ihre Forderung und führte eine Teilwertabschreibung durch. Das FA berücksichtigte die Teilwertabschreibung nicht, da ein "Rückhalt im Konzern" i.S.d. bestehe. Außerdem entspreche die von der Klägerin geltend gemachte Teilwertabschreibung nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz und sei nach § 1 Abs. 1 AStG außerbilanziell zu berichtigen. Hiergegen wandte sich die Klägerin, da eine Teilwertabschreibung keine fremdunübliche Bedingung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft sei und vom Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift auch nicht von § 1 AStG erfasst werde. Mit ihrer Klage hatte sie in erster Instanz Erfolg, der BFH dagegen hob das Urteil auf und wies die Sache zurück.

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

Quelle: ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB JAAAH-29737