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NWB Nr. 37 vom Seite 2701

DIHK nimmt Stellung zum Forschungszulagengesetz

[i] DIHK, Pressemitteilung „Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung: Je früher, desto besser!“ v. 29.8.2019 Die Bundesregierung hat im Mai 2019 ihren Gesetzentwurf zum „Forschungszulagengesetz“ vorgelegt (s. hierzu ausführlich Mohaupt, NWB 25/2019 S. 1809). Dieser wird nun im Deutschen Bundestag beraten und soll zum in Kraft treten. Der Entwurf sieht vor, dass alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche, die steuerliche Forschungsförderung beantragen können. Bislang setzt Deutschland bei der Unterstützung von Forschung und Entwicklung (FuE) auf eine Kombination aus themenspezifischer und themenoffener Förderung einzelner Projekte.

[i]Zum Gesetzentwurf s. Mohaupt, NWB 25/2019 S. 1809Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, dass bis 2025 insgesamt 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung gehen sollen – zuletzt waren es rund 3 %. Da die Unternehmen – so der DIHK – mehr als zwei Drittel der Aufwendungen schultern, brauchen sie das entsprechende Umfeld, um mehr Investitionen in Innovationen tätigen zu können. Die steuerliche Forschungsförderung sei hierfür ein wichtiger Hebel. Aus Sicht der Wirtschaft sind jedoch Nachbesserungen ...

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