Bilanzbuchhalter-Handbuch
12. Aufl. 2019
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Teil F: Internationales Steuerrecht
Teil F: Internationales Steuerrecht
I. Überblick
1801Das Bestreben der einzelnen Staaten geht allgemein dahin, die in ihrem Staatsgebiet ansässigen natürlichen und nicht natürlichen Personen mit den von ihnen bezogenen Einkünften insgesamt der Besteuerung zu unterwerfen, unabhängig davon ob diese Einkünfte im Inland oder im Ausland erzielt werden – Welteinkommensprinzip. Einzelne Staaten, z. B. die USA, unterwerfen ihre Staatsangehörigen unabhängig vom Ort der Ansässigkeit dieser umfassenden Besteuerung. Bezieht eine in einem Staat ansässige Person aus einem anderen Staat Einkünfte, erhebt vielfach dieser andere Staat, der Quellenstaat ebenfalls darauf einen Steueranspruch. Entsprechende Probleme ergeben sich bei der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen sowie – wenn auch nicht mehr aus der Sicht Deutschlands – bei der Vermögensbesteuerung. In diesen Fällen droht danach die Besteuerung eines identischen Sachverhaltes durch zwei Staaten, zwei voneinander unabhängige Steuergläubiger – eine Doppelbesteuerung. Es würde sich also eine höhere Steuerbelastung ergeben, als wenn der die Besteuerung auslösende Sachverhalt nur von einem der beiden Staaten be...BStBl 2017 I S. 140