Online-Nachricht - Montag, 02.09.2019

IDW S 1 | Basiszins für die Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen (September 2019)

Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.

Als Vorgabe des IDW sollen Basiszinssätze bei Unternehmensbewertungen aus zukunftsorientierten Zerobond-Zinssätzen abgeleitet werden, für deren Schätzung aus Objektivierungsgründen auf die von der Deutschen Bundesbank verwendete Svensson-Methode zurückgegriffen wird. Für Bewertungsstichtage September 2019 liegt der Basiszinssatz bei 0,20 %:

Bewertungsperiode: September 2019

Referenzzeitraum: -

Basiszinssatz exakt: 0,21313 %.

Basiszinssatz gerundet: 0,20 % (für August 2019 lag er bei 0,50 %)

Hinweis:

Nach Empfehlung des FAUB zur Rundung von Basiszinssätzen unter 1,00 % vom wurde der Basiszinssatz für September 2019 entsprechend auf 1/10-Prozentpunkte gerundet.

Für die Berechnung im September 2019 wurde die angenommene Steigerungsrate der finanziellen Überschüsse im Vergleich zum Vormonat August auf 0,20 % gesenkt. Im Vormonat August betrug die Steigerungsrate noch 0,25 %.

„Da die Deutsche Bundesbank die Svensson-Parameter börsentäglich veröffentlicht, kann bei Unternehmensbewertungen somit auch auf Daten zurückgegriffen werden, die den Monat des Bewertungsstichtages mit einschließen. Dementsprechend können z. B. für Bewertungsstichtage zum Ablauf des Monats Mai 2013 (31.) auch Durchschnittssätze der Monate März bis Mai 2013 herangezogen werden.“ (IDW FN 8/2013 S. 363 ff.).

Quelle: Klaus Wenzel und Andreas Hoffmann, BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, Krefeld (bpg.de).

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-29344