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BMF 08.08.2019 IV C 5 - S 2333/19/10001, NWB 36/2019 S. 2619

Einkommensteuer | Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Das BMF nimmt mit Schreiben v.  zur wahlweisen Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung und zu in diesem Zusammenhang gewährten Erhöhungsbeträgen des Arbeitgebers Stellung.

Anmerkung:

Mit § 100 EStG wurde zum durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BGBl 2017 I S. 3214) ein neues Fördermodell zur betrieblichen Altersversorgung mittels BAV-Förderbetrag eingeführt. Nach § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG kann der BAV-Förderbetrag nur für einen vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung beansprucht werden. Die zusätzlichen Beiträge können z. B. tarifvertraglich, durch eine Betriebsvereinbarung oder auch einzelvertraglich festgelegt sein. Im G...BStBl 2018 I S. 147

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