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NWB EV 9/2019 S. 293

Rettungsschirm für insolvente Pensionskassen im Gespräch

Für die meisten kollektiven Vehikel gibt es Rettungsschirme: Den Einlagensicherungsfonds der Banken für Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten sowie für Sparguthaben und Sparbriefe von Banken, Protektor für Lebensversicherungen, die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) für Vermögensverwalter, die Medicator AG für private Krankenversicherungen und so weiter. Ausgerechnet für regulierte Pensionskassen, die Betriebsrenten zur Verfügung stellen, gibt es bislang keine Rettungseinrichtung. Der Pensions-Sicherungs-Verein ist nur für andere betriebliche Versorgungszusagen zuständig, beispielsweise für unmittelbare Versorgungszusagen, Unterstützungskassenzusagen und bestimmte (andere) Pensionsfondszusagen.

Möglicherweise kann sich das demnächst ändern. Verschiedene Pensions...

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