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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 15 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten trotz fehlender zeitnaher Aufzeichnung

Nach einer steuerzahlerfreundlichen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg führt ein Verstoß gegen die einkommensteuerlichen Aufzeichnungspflichten nicht zugleich zur Versagung des Vorsteuerabzugs. Aus umsatzsteuerlicher Sicht komme es vielmehr darauf an, ob die unternehmerische Verwendung der Bewirtungsleistungen nachgewiesen ist, die Aufwendungen angemessen sind und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wir kommen damit zur Umsatzsteuer. Eine Erwähnung wert ist auf jeden Fall ein Urteil zum Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen. Das FG Berlin-Brandenburg hat nämlich entschieden: Ein Verstoß gegen die einkommensteuerlichen Aufzeichnungspflichten führt nicht zugleich zur Versagung des Vorsteuerabzugs. Aus umsatzsteuerlicher Sicht kommt es vielmehr darauf an, ob

  • die unternehmerische Verwendung der Bewirtungsleistungen nachgewiesen ist,

  • die Aufwendungen nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen zu beurteilen sind und

  • eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Die Versagung des Vorsteuerabzugs allein auf der Grundlage der Nichteinhaltung der einkommensteuerlichen Formvorschriften – unabhängig davon, ob der S...

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