Online-Nachricht - Freitag, 23.08.2019

DBA-USA | Einordnung der Zahlungen des "Office Of Personnel Management" (SenFin Berlin)

Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin hat sich zur Frage geäußert, wie Zahlungen des "Office Of Personnel Management" (OPM) an ehemalige Bedienstete der USA einzuordnen sind ().

Danach ist folgende Rechtsauffassung zu vertreten:

  • Zahlungen des "Office Of Personnel Management" (OPM) an ehemalige Bedienstete der USA sind Ruhegehälter im Sinne des Art. 19 Abs. 1 Buchst. a und d DBA USA a.F. und fallen in den Anwendungsbereich des Art. 18 Abs. 5 DBA USA n.F.

  • Dies hat zur Folge, dass in den Fällen, in denen der im Inland ansässige Leistungsempfänger bereits am Bediensteter der USA war, die Einkünfte in Deutschland unter Progressionsvorbehalt freizustellen sind, wenn der Leistungsempfänger nicht deutscher Staatsangehöriger ist. Dagegen hat Deutschland das Besteuerungsrecht in den Fällen, in denen der im Inland ansässige Leistungsempfänger nach dem Bediensteter der USA wurde, frühestens jedoch ab dem .

Quelle: ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB XAAAH-28688