IWB Nr. 16 vom Seite 1

Sei immer Du selbst! Es sei denn, ...

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Du kannst Feuerwehrmann werden. Es kommt nicht oft vor, aber bisweilen sind kindliche Entscheidungen doch moralisch und statistisch überlegen. Viele Jungen wollen Feuerwehrmann werden. Im Laufe der Jahre verrußt oder verraucht dieser Wunsch. Mit der späteren, nicht immer von Idealen getragenen, Wahl handelt man sich ggf. anderes Ungemach ein.

[i]Neubauer, Interview zur Berufswahl und „Mach, was du kannst“ unter http://go.nwb.de/ih1iyDazu habe ich zwei interessante Zeitungsfunde gemacht: Der eine war eine Studie zur klugen Berufswahl, deren Kerngedanke lautet: Wir sollten nicht zum Inhalt unseres Broterwerbs machen, was uns interessiert, sondern worin wir gut sind. Dies sei für eine Karriere oder/und berufliches Glück günstiger. Und das eine (Interesse) steht nicht zwingend in enger Abhängigkeit vom anderen (ein Händchen für etwas haben).

[i]Umfrage: Magere Daumen-hoch-Quote für SteuerberaterDie andere Nachricht war eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des DBB Beamtenbundes zum Ansehen ausgewählter Berufsgruppen. Eine solche Gruppe sind immer – warum wohl – „Beamte“. Dabei gibt es eine breite Varianz verbeamteter Berufsgruppen und Tätigkeiten. Den repräsentativen Zahlen von Forsa zufolge werden viele Berufsgruppen „immer unbeliebter“, ihr Ansehen bei den über 14-Jährigen sinkt allgemein, nicht unbedingt bei denen, die den Beruf ausüben. Ich möchte hier ein für Sie und mich schmerzliches Teilergebnis betonen: Auch Journalisten und Steuerberater sind ziemlich unpopulär. Der Journalist war schon in der vorangegangenen Umfrage vor zwei Jahren recht unbeliebt, verlor aber noch einmal 10 Prozentpunkte. Nur 40 % der Befragten finden, er verdiene ein sehr hohes oder hohes Ansehen. Der Steuerberater hat nur ein mageres Ansehensniveau von 36 %, liegt damit aber immer noch vor dem „Steuerbeamten“ (28 %). Hochachtung genießen der Umfrage zufolge Kranken- und Altenpfleger (86 %), Ärzte (88 %) und unangefochten... Feuerwehrmänner (94 %). Was bedeutet das nun am Ende einer arbeitsreichen Woche? Das Wunschkonzert fällt aus. Wir können nicht alle beliebt sein. Es brennt überall und irgendwer muss den Job ja machen!

[i]Parole: Bringen Sie Ihren Zeugen selbst mit!Wie es um die Beliebtheit des Richters am Finanzgericht bestellt ist, sagt Forsa nicht. Aber damit er sich bei Ihnen nicht unbeliebt macht, geben Haselmann/Berger ab Hinweise zum internationalen Steuerfall vor dem Finanzgericht und den Mitwirkungspflichten des klägerischen Steuerpflichtigen. Ob sich der Erste Senat mit seiner Kehrtwende in der Beurteilung der „Sperrwirkung“ von DBA viele „likes“ verdient hat, darf man bezweifeln – Schulz-Trieglaff fasst das BFH-Urteil I R 73/16 ab zusammen. Unser Autor findet es richtig. Ungebrochen beliebt ist der inländische Co-Geschäftsführer der ausländischen Tochterkapitalgesellschaft. Dass die Freude in der Praxis unvermittelt enden kann, schildert Neumann-Tomm ab .

Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 16 / 2019 Seite 1
NWB NAAAH-28687