Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Mecklenburg-Vorpommern 22.01.2019 1 K 282/17, IWB 16/2019 S. 634

FG Mecklenburg-Vorpommern | Günstigerprüfung bei Ruhegehältern nach dem DBA Türkei

Bei in der Türkei ansässigen Steuerpflichtigen, die mit Alterseinkünften in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind, ist eine Günstigerprüfung zur Ermittlung der Summe der Einkünfte durchzuführen. Die Einkünfteermittlung unter Berücksichtigung des Freibetrags nach Art. 18 Abs. 2 DBA Türkei ist hierzu der Einkünftermittlung nach nationalen Grundsätzen gegenüberzustellen. Dabei ist in beiden Berechnungsalternativen der Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG mindernd zu berücksichtigen – entgegen dem -TÜR/0 :007 NWB VAAAE-81997, Rz. 8.

Hinweis:

Der [i]Im Rahmen der Günstigerprüfung ist in jeder Berechnungsvariante der Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, wohnte in den Streitjahren 2011 bis 2015 in der Türkei. Er bezog seit dem eine Leibrente i. S. von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern sowie eine Betriebsrente. Einkomm...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen