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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 1089/13

Streitig ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) nur noch, ob der Beigeladene zu 1) in seiner Tätigkeit als Verkaufsförderer für die Klägerin der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung in dem Zeitraum vom 1.2.2002 bis 30.6.2009 unterlag.

Fundstelle(n):
AAAAH-28379

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 29.11.2017 - L 8 R 1089/13

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