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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 1279/17

Die klagende Berufsgenossenschaft begehrt von der beklagten Krankenkasse die Erstattung von 4.560,47 EUR für erbrachte Leistungen (stationäre Krankenhausbehandlung, Transportkosten, Heilmittel, Verletztengeld einschließlich Sozialversicherungsbeiträge) an den 1971 geborenen R. B. (im Folgenden: B) im Zeitraum 19.06. bis 04.09.2009.

Fundstelle(n):
TAAAH-28364

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.01.2018 - L 11 KR 1279/17

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