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Informationsaustausch zwischen Zoll und Steuerverwaltung
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
I. Ausgangslage
Die Ermittlungsmethoden im Steuerstrafverfahren sind durch die Praxis um eine Variante ”angereichert” worden, die fortdauernde Beachtung verdient. Die Ermittlungsmethode soll an folgendem Beispiel dargestellt werden:
X wird von Luxemburg kommend bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland von dem kontrollierenden deutschen Zollbeamten befragt, ob er irgendwelche Ware anzumelden habe. X verneint die Frage wahrheitsgemäß. Die Überprüfung bestätigt seine Angaben. Daraufhin läßt sich der Zollbeamte von X die Brieftasche vorlegen. In ihr befinden sich Kontoauszüge auf den Namen des X, die sich auf luxemburgische und deutsche Banken beziehen und aus denen sich verhältnismäßig hohe Guthaben ergeben. Der Zollbeamte liest die Bankauszüge und benachrichtigt daraufhin die örtlich zuständige Steuerfahndung. Gleichzeitig bittet der Zollbeamte X, das Erscheinen der Steuerfahndungsbeamten abzuwarten. X kommt der Bitte nach. Die Beamten der Steuerfahndung stellen die Kontoauszüge sicher und veranlassen die Auswertung durch die für den Wohnsitz des X zuständige Finanzbehörde; sie stellt aufgrun...