5 vor Steuerrecht
5. Aufl. 2019
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VII. Geschäftsvorfälle auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz und auf ihre Vorsteuer prüfen sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen vorbereiten
1. Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem
240 [i]Allphasen-BruttoumsatzsteuerDie Umsatzsteuer wurde als Allphasen-Bruttoumsatzsteuer im Jahre 1918 als selbständige Reichssteuer eingeführt, um die immensen Kosten des 1. Weltkriegs zumindest teilweise abzufedern. Der Steuersatz betrug anfangs 0,5 % und stieg im Laufe der Jahre auf 4 % an. Die vermeintlich niedrigen Steuersätze täuschen über die tatsächliche Belastung hinweg, da die Umsatzsteuer mangels Vorsteuerabzugsmöglichkeit auf jeder Handelsstufe zu einer Definitivbelastung führte.
[i]Allphasen-NettoumsatzsteuerDie Umsatzsteuer wurde mit Wirkung vom im Rahmen der Harmonisierung der Umsatzbesteuerung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft reformiert: Das System der Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug wurde eingeführt. Dies bedeutet, dass die Umsatzbesteuerung auf jeder Wirtschaftsstufe stattfindet, Unternehmer die entrichtete Umsatzsteuer jedoch grundsätzlich als Vorsteuer geltend machen können. Hierdurch tritt die Definitivbelastung mit Umsatzsteuer erst beim Letztverbraucher ein.
241 [i]Harmonisierung zum 1. 1. 1993Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister ...