5 vor Steuerrecht
5. Aufl. 2019
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II. Datensätze für das Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen nach dem Einkommensteuergesetz ableiten
1. Verfahrensrechtliche Vorschriften
1.1 Gesetzliche Ausgangslage
17 [i]Pflicht zur DatenfernübertragungNach § 5b EStG besteht für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Nach § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG ist das BMF ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der elektronisch zu übermittelnden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen zu bestimmen.
§ 5b EStG war erstmals für Wirtschaftsjahre ab 2013 anzuwenden.
1.2 Anwendungstaxonomie
18 [i]XBRLDas (BStBl 2010 I S. 47) zeigt die grundlegenden Anforderungen an den Inhalt und die Form der Datenübermittlung der steuerlichen Gewinnermittlungen auf. Insbesondere hat sich die Verwaltung darin auf das Format XBRL (eXtensible Business Reporting Language) als ausschließlichen Übermittlungsstandard festgelegt.
Hierbei handelt es sich um einen international weitverbreiteten Standard für den elektronischen Austausch von Unternehmensinformationen im Bereich der Finanzberichterstattung...