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Vereinbarungen im Steuerstrafverfahren
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
I. Tatsächliche und rechtliche Grundlagen
Vor allem in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen läßt sich beobachten, daß vor Abschluß der Ermittlungen Gespräche zwischen Strafverfolgungsbehörde und dem Beschuldigten bzw. dessen Verteidiger über den Tat- und Schuldvorwurf geführt werden, um zu unstreitigen Ermittlungsergebnissen zu gelangen.
Die StPO trifft keine Regelungen über die Zulässigkeit von Absprachen zwischen den Verfahrensbeteiligten. Aus diesem Grund wurde die Verständigung im Strafverfahren bisher teilweise als nicht zulässig angesehen. Mittlerweile hat es das BVerfG aber in einem Beschluß als nicht rechtswidrig angesehen, daß ”außerhalb der Hauptverhandlung eine Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten über Stand und Aussichten der Verhandlung” stattfindet und damit einen gewissen Verhandlungsspielraum eröffnet (BVerfG, wistra 1987 S. 134). Es stützt damit die seit längerem in der Literatur überwiegend vertretene Meinung, die Vereinbarungen auch in Strafverfahren nicht ausschließen wollte. Als Grenze sieht das Gericht lediglich die Vorschrift des § 136a StPO; der Beschuldigte darf durch ei...