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FG Köln Urteil v. - 9 K 1652/18 EFG 2019 S. 1445 Nr. 17

Gesetze: KStG § 5 Abs 1 Nr 9; KStG § 5 Abs 2 Nr 2; EStG § 10b Abs 1

Spendenabzug

Abzugsfähigkeit von Spenden an eine rumänische Körperschaft

Leitsatz

Spenden an die griechisch-katholische Kirche in Rumänien können gemäß § 10b Abs. 1 EStG berücksichtigt werden, da die griechisch-katholische Kirche in Rumänien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts inländischer Prägung vergleichbar ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 1445 Nr. 17
KÖSDI 2019 S. 21428 Nr. 10
GAAAH-27768

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FG Köln, Urteil v. 08.05.2019 - 9 K 1652/18

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