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FG Köln Urteil v. - 7 K 2297/17 EFG 2019 S. 1451 Nr. 17

Gesetze: EStG § 33 Abs 1 Satz 1; EStG § 33 Abs 4; EStDV § 64 Abs 1 Nr 1; EStG § 33 Abs 1

Außergewöhnliche Belastungen

Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs

Leitsatz

Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen i.S.d § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige keine ärztliche Verordnung i.S.d. § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV vorlegt, sondern lediglich pauschale ärztliche Bescheinigungen, nach denen allgemein Sporttherapie, Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen und Bewegungsübungen im Bewegungsbad unter therapeutischer Anleitung benötigt und Aufbautraining der Muskulatur durch Bewegungsbäder, Muskeltraining sowie Gymnastikkurse angeraten werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 1451 Nr. 17
GStB 2019 S. 430 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2019 S. 2477
MAAAH-27766

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FG Köln, Urteil v. 30.01.2019 - 7 K 2297/17

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