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NWB Nr. 34 vom

Unentgeltliche Anteilsübertragung auf eine Stiftung

Tim R. Hannig

Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung begründet für den Übertragenden keine Nachversteuerungspflicht für in der Vergangenheit nach § 34a EStG begünstigt besteuerte Gewinne. Eine analoge Anwendung des § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG kommt nicht in Betracht. Dies hat der III. Senat des BFH am - III R 49/17 ( NWB OAAAH-21063) für Altjahre entschieden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Abschließender Charakter der Nachversteuerungstatbestände

[i]BFH, Urteil v. 17.1.2019 - III R 49/17, NWB OAAAH-21063 Der BFH hatte zu klären, ob die Anteilsübertragung auf eine Stiftung eine Nachversteuerung vormals nach § 34a EStG tariflich begünstig besteuerter Gewinne auslöst. Da keiner der in § 34a Abs. 6 Satz 1 EStG normierten Nachversteuerungstatbestände einschlägig ist, war darüber zu entscheiden, ob eine analoge Anwendung des § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG Platz greift. Im Schrifttum finden sich nicht wenige Stimmen, die in der vorliegenden Konstellation eine Analogie befürworten.

[i]Vom Gesetzgeber beabsichtigte BeschränkungNach Ansicht des III. Senats besteht für eine Analogie jedoch kein Raum. Das Gesetz sei nicht planwidrig lückenhaft. Der Gang des Gesetzgebungsverfahrens zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 – insbesondere die Erweiterung der Nachversteuerung von Einbringungen in ...

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