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Online-Nachricht - Donnerstag, 15.08.2019

Badrenovierung erhöht nicht die absetzbaren Kosten für das häusliche Arbeitszimmer

Die Aufwendungen für die Renovierung des häuslichen Badezimmers sind nicht – auch nicht anteilig – als Kosten für ein vorhandenes häusliches Arbeitszimmer absetzbar. Denn ein Badezimmer wird ganz überwiegend privat genutzt.

Hintergrund: Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis zur Höhe von 1.250 € abziehbar, wenn für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Unbeschränkt abziehbar sind die Kosten nur dann, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt.

Sachverhalt: Der Kläger war selbständig als Steuerberater tätig und nutzte in seinem Einfamilienhaus ein häusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt seiner gesamten Tätigkeit darstellte. Das Arbeitszimme...