Online-Nachricht - Montag, 05.08.2019

Einkommensteuer | Besteuerung von Optionsgeschäften (hib)

Die Bundesregierung hält an ihrer Auffassung fest, Gewinne aus Optionsgeschäften zu besteuern, Verluste allerdings steuerlich nicht anzuerkennen (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion).

In der Antwort (BT-Drucks. 19/11387) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/10976) führte die Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Bei Optionsgeschäften handelt es sich um hochspekulative Geschäfte, die aufgrund der Rechtsprechung des BFH steuerlich günstiger behandelt werden als dies im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 bezweckt war. Mit einer Gesetzesänderung soll jetzt der ursprüngliche Gesetzeszweck wiederhergestellt werden.

  • Wenn der Steuerpflichtige das hochspekulative Risiko eines Optionsgeschäfts eingeht und hieraus Wertzuwächse erzielt werden, sind diese der Einkommensbesteuerung zu unterwerfen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Kapitalerträge über Gestaltungen mit diesen Derivaten der Besteuerung entzogen werden könnten.

  • Der Gesetzgeber ist allerdings beim Verfall einer Option nicht gezwungen, die Allgemeinheit mit den Kosten des Steuerpflichtigen für seine Risikogeschäfte zu belasten, wenn die Spekulation nicht aufgeht.

Hinweis:

In der Antwort wird außerdem auf die Anwendung verschiedener Urteile des BFH eingegangen.

Quelle: heute im Bundestag 855/2019 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB NAAAH-27235