Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewertung des inländischen Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der anderen Länder hat das zur Bewertung inländischen BV für Zwecke der ErbSt und SchenkSt wie folgt Stellung genommen:
I. Begriff und Umfang des Betriebsvermögens
1. Gewerbebetrieb
Das BV umfaßt alle Teile eines Gewerbebetriebs i. S. des § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum BV gehören (§ 95 BewG). Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gleich (§ 96 BewG). Für die Ermittlung des Werts des BV (§ 12 Abs. 5 ErbStG) ist zum Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG) eine besondere Aufstellung (Vermögensaufstellung) zu fertigen.
2. Umfang des Betriebsvermögens
Zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehören grds. alle Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze sowie Schulden und sonstigen Abzüge, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum BV gehören, soweit das ErbStG i. V. mit dem BewG nicht ausdrücklich etwas anderes vorschreibt oder zuläßt.
a) Umfang des Betriebsvermögens bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und bilanzierenden freiberuflich Tätigen
Bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und bilanzierenden freiberuflich Tätigen führt die Anknüpfun...