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Entscheidungen des BFH und des BVerfG zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Jahre 1995
1. Aufwendungen für Unterhalt und Pflege des Erblassers
(BStBl 1995 II S. 62; LX126228),
(BFH/NV 1995 S. 598; LX129126),
(BStBl II S. 784; LX127615),
jeweils betreffend § 10 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3, § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG.
Hinweise: Obermeier, ; Traxel, KFR F. 10 ErbStG § 10, 1/95, S. 173; Anm. in HFR 1995 S. 203.
Ein in der täglichen Besteuerungspraxis immer wieder leidiges Thema ist die Behandlung von Aufwendungen, die zur Pflege und zum Unterhalt des Erblassers getätigt wurden. Diese Problematik wird von den Beteiligten zu Lebzeiten des Erblassers häufig gar nicht beachtet oder sehr blauäugig angegangen. Fachkundiger Rat wird i. d. R. nicht eingeholt. Erst im Zuge des Besteuerungsverfahrens kommt das böse Erwachen. Dies insbesondere deswegen, weil die einzige Vorschrift des ErbStG, die sich ausdrücklich mit der Problematik befaßt, nämlich § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG, lediglich einen Erwerb bis zu 2 000 DM, der bei Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, insoweit steuerfrei stellt, als das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen is...