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NWB Nr. 48 vom Seite 4301 Fach 9 Seite 2773

Änderungen des Bewertungsgesetzes

von Ministerialrat Raymond Halaczinsky, Bonn

durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform

Die erneuten, im wesentlichen steuertechnischen Änderungen des BewG sind vor allem deswegen notwendig geworden, weil die Gewerbekapitalsteuer erst ein Jahr später als die VSt abgeschafft werden konnte. Das JStG 1997 (vgl. Halaczinsky, NWB F. 10 S. 731) ging ursprünglich von einer zeitgleichen Abschaffung aus. Die große Zahl der Änderungen dient dazu, die für die Ermittlung des Gewerbekapitals notwendigen Vorschriften mit Wirkung ab 1998 aufzuheben oder Vorschriften, die schon durch das JStG 1997 abgeschafft waren, nochmals für 1997 für anwendbar zu erklären.

I. Die Änderungen des BewG im einzelnen

1. Einheitswertverfahren (§ 19 ff. BewG)

Der Geltungsbereich der besonderen Bewertungsvorschriften für die GewSt (§ 17 Abs. 2 BewG), die Verfahrensvorschriften für die Einheitsbewertung der inländ. Gewerbebetriebe (§ 19 Abs. 1 BewG), die Vorschriften für die Hauptfeststellung, Fortschreibung, Nachfeststellung und Aufhebung der EW des BV (§§ 22 bis 24 BewG) werden mit Wirkung ab 1998 an den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer angepaßt. Aufgrund eines gesetzgeberischen Versehens im JStG 1997 ist in § 23 Abs. 1 Nr. 3 und § 24 Abs. 1 Nr. 3 BewG ...

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