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Zur Bewertung von auf die Übertragung von Grundbesitz gerichteten Sachleistungsansprüchen und -verbindlichkeiten
Die Bewertung von auf die Übertragung von Grundbesitz gerichteten Sachleistungsansprüchen ist gerade in den neuen Bundesländern ein aktuelles Thema im Hinblick auf § 3 VermG. Danach sind Vermögenswerte, die Maßnahmen im Sinne des § 1 VermG unterlagen und in Volkseigentum überführt oder an Dritte veräußert wurden, auf Antrag an den Berechtigten zurückzuübertragen (sog. Rückübertragungsanspruch).
I. Bewertung mit dem gemeinen Wert
Nach Auffassung der FinVerw sind solche Sachleistungsansprüche stets mit dem gemeinen Wert des Gegenstandes zu bewerten, der übertragen werden soll (Abschn. 42 Abs. 9, Abschn. 62 Satz 2 VStR 1995). Ist der Sachleistungsanspruch auf die Übertragung von Grundbesitz gerichtet, so kommt eine Bewertung mit dem Einheitswert des Grundstücks nicht in Betracht (Abschn. 62 Satz 3 VStR 1995). Die Vermögensteuerrichtlinien führen zur Begründung weiter aus, die Bewertung mit dem Einheitswert sei nur dort zulässig, wo das Gesetz diese Bewertung vorschreibt (Abschn. 62 Satz 4 VStR 1995). Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist jedoch nur das Grundstück selbst mit dem Einheitswert zu bewerten, nicht aber die auf die Übertragung des Grundstücks gerichtete Forderung.
Diese Auffassung erscheint zunächst plausibel und entspricht der neueren Rechtsprechu...BStBl 1990 II S. 434BStBl II S. 620