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Änderungen des Kraftfahrzeugsteuerrechts
Das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 (KraftStÄndG 1997) v. (BGBl I S. 805) enthält Regelungen zur Verstärkung emissionsbezogener Elemente der KraftSt, die Aufhebung durch Zeitablauf überholter Vorschriften, die redaktionelle Überarbeitung des Gesetzes sowie Angleichungen des KraftStG an das Verkehrsrecht. Mit dem KraftStÄndG 1997 werden darüber hinaus im Bundes-Imissionsschutzgesetz einige ergänzende Klarstellungen über die bei Ozonwetterlagen fahrberechtigten Kfz eingefügt.
I. Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
1. Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG
Die Zuteilung roter Kennzeichen, die von der Zulassungsstelle zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden, unterliegt regelmäßig der Steuerpflicht. Ausgenommen von der Steuerpflicht ist nur die Zuteilung solcher Kennzeichen für Prüfungsfahrten.
Durch die Neufassung des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG ist der dort normierte Steuergegenstand um die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen erweitert worden. Der KraftSt unterliegt die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen, sobald für diese die entsprechenden Voraussetzungen in der StVZO geschaffen sind. Z. Z. ist die Zuteilung solcher Kennzeichen noch nicht vorgesehen, der Erlaß einer entsprechenden Ve...