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NWB Nr. 20 vom Seite 1649 Fach 8 Seite 1211

Änderung des Kraftfahrzeugsteuerrechts

von Regierungsdirektor R. Halaczinsky, Bonn, und Regierungsdirektor J. Groß, Magdeburg

Die Besteuerung der Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht wurde durch das StMBG völlig novelliert. Für alle gewichtsbesteuerten Fahrzeuge tritt ab eine merkbare Steuersenkung in Kraft. Fahrzeuge mit mehr als 3 500 kg zulässiges Gesamtgewicht werden künftig nach dem Emissionsverhalten besteuert. Außerdem enthält das StMBG noch eine Vielzahl weiterer Änderungen des KraftStG. Hervorzuheben ist die Anhebung der Steuersätze für Diesel-Pkw um jeweils 7,50 DM je angefangene 100 cmDie Entlastungen bei der KraftSt für Nutzfahrzeuge werden teilweise ab 1995 durch Erhebung einer Autobahngebühr für Nutzfahrzeuge (Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen) ab 12 000 kg zulässiges Gesamtgewicht wieder aufgezehrt. Zur Verbesserung der Wettbewerbschancen werden ab 1995 auch ausländische schwere Nutzfahrzeuge zur Straßengebühr herangezogen.

A. Änderungen des KraftStG durch das StMBG

I. Neue Nutzfahrzeugbesteuerung

1. Allgemeines

Die Bundesregierung verfolgt mit der Novellierung der Nutzfahrzeugbesteuerung folgende Ziele:

  • Eine Senkung der KraftSt für Nutzfahrzeuge auf eine dem mittleren europäischen Niveau angenäherte Höhe soll die Wettbewerbsbedingungen zwischen ...

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