Arbeitshilfe Februar 2022

Mitteilung der Gemeinde an das Finanzamt, dass keine Gewerbesteuer festgesetzt worden ist, begründet kein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung

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Handelt es sich bei der Mitteilung der Gemeinde an das FA, dass keine Gewerbesteuer festgesetzt worden sei und wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist auch nicht mehr festgesetzt werden könne, um ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung, das das FA berechtigt, den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Steuerschuldnerin (Personengesellschaft) dahin zu ändern, dass die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer auf Null festgestellt wird?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB OAAAH-24177