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Abgabenordnung; | Änderung eines Steuerbescheids (§ 174 AO)
Wird ein laufender Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft zunächst in vollem Umfang in dem VZ erfaßt, in dem das Wirtschaftsjahr 1 begonnen hat, und wird der Steuerbescheid auf den Einspruch des Stpfl. dahingehend geändert, daß dieser Gewinn nunmehr auf zwei Wirtschaftsjahre (1 und 2) aufgeteilt wird, so kann der ESt-Bescheid, in dem der Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2 erfaßt wird, nach § 174 Abs.4 AO geändert werden. Dies gilt auch dann, wenn der Saldo zwischen den Auswirkungen der Änderung zugunsten und der Änderung zuungunsten des Stpfl. zu einer Steuerbelastung führt ().