Veräußerung der Zinsscheine von Bundesanleihen nach
Bondstripping - Separate Veräußerung der Anleihemäntel an
zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft – Nichtanwendbarkeit der
Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 EStG
Leitsatz
1. Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung der Anleihemäntel von Bundesanleihen nach deren Abtrennung von den Zinsscheinen
(sog, Bondstripping) sind die Anschaffungskosten der ungetrennten Anleihen auch bei im Privatvermögen gehaltenen Anleihen
im Verhältnis der jeweiligen Marktwerte auf den Anleihemantel und die Zinsscheine aufzuteilen.
2. Nähme man hingegen an, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten der Anleihen in vollem Umfang auf die Anleihemäntel entfielen,
läge in der Generierung dem allgemeinen Steuertarif unterliegender und voll verrechenbarer Verluste durch die Trennung in
Anleihemäntel und Zinsscheine und die anschließende separate Veräußerung der Anleihemäntel an eine vom Stpfl. beherrschte
zwischengeschaltete GmbH ein allein der Steuerminderung dienender Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts im Sinne
von § 42 AO.
3. Die Anwendung der allgemeinen Missbrauchsnorm des § 42 Abs. 2 AO wird in diesem Fall nicht durch die spezialgesetzliche
Missbrauchsregelung des § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG verdrängt.
Fundstelle(n): EAAAH-23687
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